Ich glaube es nicht.
Schon zweimal hat der Staatsanwalt das Ermittlungsverfahren eingestellt. Kein Tatverdacht.
Jetzt erreicht mich erneut die lapidare Mitteilung, dass die Ermittlungen wieder aufgenommen werden.
Okay, ich kriege das auch ein drittes Mal hin. Denn sicher hat wieder nur der Anwalt der Anzeigenerstatterin geblökt und einige krude Behauptungen vom Stapel gelassen – die sich dann aber letztlich nicht belegen lassen.
Manchen Staatsanwälten wünsche ich etwas mehr Rückgrat. Es würde auch helfen, wenn sie ein klitzekleines bisschen daran denken, dass der Beschuldigte im Ermittlungsverfahren mit wenigen Ausnahmen auf den Kosten für seinen Verteidiger sitzen bleibt.