Seit Kurzem gilt die Warnwestenpflicht für Autos. Jetzt erreicht das Thema auch die Bußgeldstellen.
Mindestens eine dieser bunten Westen muss „mitgeführt“ werden. In der Straßenverkehrsordnung heißt es, dies müsse „in“ dem Auto geschehen.
Wie nicht anders zu erwarten, schreiben Polizisten auch Knöllchen, wenn die Warnweste sich nur im Kofferraum befindet. Rechtsanwalt J. Melchior aus Wismar hat so ein Verfahren bereits durchexerziert, wie er in seinem Blog berichtet.
Dabei sah schon die Bußgeldstelle ein, dass sich aus dem fraglichen Paragrafen gerade nicht ergibt, wo sich die Warnweste im Auto befinden muss. In der Tat ist auffällig, dass die Vorschrift genau so formuliert ist wie die Warndreieckpflicht. Da ist bislang auch noch nicht niemand auf die Idee gekommen, das Warndreieck müsse im Innenraum des Wagens liegen.