Das Land Nordrhein-Westfalen hat Rechtsreferendaren viele Jahre zu niedrige Bezüge gezahlt. Das Oberverwaltungsgericht Münster stellte jetzt fest, das Land habe die Anwärterbezüge gesetzeswidrig berechnet.
Nordrhein-Westfalen legte als Maßstab für die Vergütung den landeseigenen Anwärtergrundbetrag zu Grunde. Allerdings sieht die einschlägige Vorschrift vor, dass sich das Referandarsgehalt an den Anwärterbezügen von Bundesbeamten bemisst. Die Vorschrift war nie geändert worden, obwohl die Bezüge seit der Föderalismusreform Ländersache sind.
Nach Auffassung der Richter ist der Wortlaut der Vorschrift klar, so dass sie nicht einfach uminterpretiert werden darf. NRW-Referendare können also auf eine – geringfügig – höhere Vergütung pochen. Ihre Zahl ist jedoch erheblich. Die Vergütung wird nämlich schon seit 2006 falsch berechnet (Aktenzeichen 3 A 1217/14).