Ein Stundenlohn von 1,53 bzw. 1,64 Euro ist doch sittenwidrig. Mit dieser Entscheidung kippt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ein früheres Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus. Dort hatte ein Rechtsanwalt noch Erfolg, der seinen Bürohilfen lediglich die mageren Stundensätze zahlte.
Wegen des geringen Lohnes hatte das Jobcenter das Gehalt der Arbeitskräfte aufgestockt und verlangte nun Geld von dem Arbeitgeber, einem Rechtsanwalt. Das Arbeitsgericht Cottbus hielt den Lohn noch für vertretbar, das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg nicht mehr. Deshalb muss der Rechtsanwalt nun dem Jobcenter Ersatz leisten – und künftig angemessene Löhne zahlen (Aktenzeichen 6 Sa 1148/14, 6 Sa 1149/14).