Gegen den Chef der syrischen Nationalbank Adib Mayaleh besteht zu Recht eine Einreisperre der EU. Der Politiker hatte dagegen geklagt, dass er wegen seiner Tätigkeit für das syrische Regime auf eine Sanktionsliste gesetzt wurde.
Der syrische Amtsträger hatte seinen Einreisewunsch auch darauf gestützt, dass er auch einen französischen Pass besitzt. Er war in Frankreich eingebürgert worden. Hierzu erklärt der Europäische Gerichtshof, dass Frankreich als einziges EU-Land nicht an das Einreiseverbot gebunden ist.
Keinem Staat könne es verboten werden, eigene Staatsangehörige einreisen zu lassen. Alle anderen EU-Länder müssten sich aber an die Entscheidung halten (Aktenzeichen T 307/12).