Seit 2011 müssen Flugpassagiere eine Abgabe für jeden Flug zahlen. Diese beträgt zwischen 7,50 Euro (bei innerdeutschen Flügen zusätzlich Umsatzsteuer) und 42,18 Euro, gestaffelt nach der Flugstrecke. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Steuer jetzt für rechtmäßig.
Die Steuer sei ein zulässiges finanzpolitisches Instrument, sagen die Richter. Neben den geschätzten Einnahmen von ca. einer Milliarde Euro habe der Gesetzgeber auch nachvollziehbare umweltpolitische Ziele verfolgt.
Geklagt hatte das Land Rheinland-Pfalz, das die nachteiligen finanziellen Auswirkungen für seine regionalen Flughäfen beklagt (Aktenzeichen 1 BvF 3/11).