Wenn es irgend möglich ist, telefoniere ich vor Verhandlungsterminen mit dem Richter. Gerade, wenn ich den Vorsitzenden noch nicht kenne. Es kann ja nie schaden, mal in aller Höflichkeit die wechselseitigen Positionen abzuklopfen.
Bei so einem Sondierungsgspräch erzählte mir jetzt der Richter, dass der für den Fall zuständige Polizeibeamte dauerhaft vernehmungsunfähig ist. Er habe die psychische Belastung im Dezernat für Sexualstrafsachen nicht ausgehalten, aber wohl auch nicht rechtzeitig Hilfe gesucht.
Der Polizeibeamte fällt also erst mal als Zeuge aus. Das Problem (aus Sicht der Justiz): Ohne Aussage des Beamten ist es aus bestimmten Gründen nur schwer möglich, den Tatnachweis zu führen. So traurig die Sache menschlich ist, so sehr verbessert sie juristisch die Position meines Mandanten. Immerhin wird es jetzt leichter für alle Beteiligten, über eine Verständigung nachzudenken.
Meinem Mandanten wäre das sehr recht. Nach zwei Jahren Ermittlungsverfahren kann er nämlich auch nicht mehr.