Der Mobilfunkanbieter Drillisch Telecom darf kein Pfand für nicht rechtzeig zurückgegeben SIM-Karten berechnen. Die Firma verlangte von ihren Kunden 29,65 Euro, wenn diese die Karte nach Vertragsende nicht innerhalb von drei Wochen zurücksenden.
Drillisch hatte sich darauf berufen, nur bei fristgerechter Rückgabe sei das „Recycling“ der Karten gewährleistet. Außerdem vermindere die Rücksendepflicht das Missbrauchsrisiko abgelaufener Karten. Diese Argumente überzeugen den Bundesgerichtshof nicht. Er befand, die Klauseln benachteiligen die Kunden unangemessen. Und zwar schon dann, wenn das Pfand den Materialwert der SIM-Karte übersteigt.
Gleiches gilt auch dafür, dass Drillisch für eine Rechnung auf Papier 1,50 Euro berechnet. Ein Unternehmen darf nach Auffassung des Gerichts Papierrechnungen nur dann kostenpflichtig machen, wenn es sich ausschließlich an Kunden mit Internetanschluss wendet. Es sei aber keineswegs so, dass alle Handynutzer auch online sind.
Auch zahlreiche andere Firmen lassen sich Papierrechnungen bezahlen. Nach dem Urteil dürfte ihnen dies schwerer fallen, sofern Kunden sich dagegen wehren (Aktenzeichen III ZR 32/14).