Neues Auto in Sicht? Dann geht es definitiv nicht mehr ohne eine technische Neuerung – das elektronischen Reifendruckkontrollsystem. Es hört auf die schöne Abkürzung RDKS. Alle neu zugelassenen Fahrzeuge (Pkw, Wohnmobile und Geländewagen) müssen ab dem 1. November mit RDKS ausgerüstet sein.
Da die Autohersteller schon seit 2012 in neue Modellreihen RKDS einbauen müssen, brauchen sich Käufer von Neuwagen eigentlich um nichts zu kümmern. Für bereits zugelassene Wagen gibt es keine Nachrüstpflicht. Und es droht auch kein Bußgeld, falls das RDKS nicht funktioniert. Lediglich beim TÜV kann es eine Beanstandung geben.