Wer Online-Videos anderer auf der eigenen Internetseite einbettet, verstößt nicht gegen das Urheberrecht. Das sogenannte Framing ist in der EU legal, entschied der Europäische Gerichtshof.
Der praktisch häufigste Fall sind Videos, die Urheber selbst auf große Plattformen wie Youtube eingestellt und damit öffentlich zugänglich gemacht haben. Vor Gericht ging es nun um die Frage, ob ein Dritter dieses Video auf der eigenen Webseite einbetten kann, so dass es sich direkt von dort aus betrachten lässt. Solche „Frames“ lassen sich etwa bei Youtube mit wenigen Klicks generieren.
Der Europäische Gerichtshof betont, eine unerlaubte „öffentliche Wiedergabe“ liege nur dann vor, wenn dem Video ein völlig neues Publikum erschlossen wird, an das die Rechteinhaber nicht gedacht haben. Das sei bei Online-Videos aber gerade nicht der Fall, denn diese richteten sich nun mal an alle Internetnutzer. Dass dem Betrachter möglicherweise die eigentliche Quelle des Videos nicht deutlich wird, spiele keine Rolle.
Der Beschluss erging auf Vorlage des deutschen Bundesgerichtshofs, der einen entsprechenden Streit zwischen Urheber und Nutzer eines Werbevideos zu entscheiden hat (Aktenzeichen C-348/13).