Erlaubt ist bekanntlich, was nicht verboten ist. Im Falle des Rockerclubs „Bandidos“ erteilte jetzt das Landgericht Bochum den Behörden einen entsprechende Lehrstunde. Das Gericht sprach Rocker frei, die angeblich verbotenerweise ihre Rockerkutten mit der Aufschrift „Bandidos“ getragen haben sollen.
Tatsächlich war genau das den Rockern erlaubt, so das Gericht. Durch den Ortszusatz „Bochum“ beziehungsweise „Unna“ auf ihren Kutten hätten sich die Betroffenen klar zu ihren jeweiligen Ortsgruppen bekannt und so ausreichend von anderen Bandidos abgegrenzt. Die Bandidos aus Bochum und Unna sind nämlich nicht verboten, im Gegensatz etwa zu denen aus Aachen und Neumünster.
Laut Gericht kommt es auf den Gesamteindruck an, den ein Betrachter haben muss. Außerdem dürfe das Vereinsrecht nicht dazu genutzt werden, um die Aktivitäten legaler Vereine unverhältnismäßig einzuschränken (Aktenzeichen Az. II-6 KLs 4/14).