Seit Jahren schwelt Streit über die Frage, ob IP-Adressen personenbezogene Daten sind. Bejaht man dies, könnte das den Datenschutz erheblich verstärken. Der Bundesgerichtshof will das Problem nun vom Europäischen Gerichtshof geklärt wissen.
Ausgangspunkt ist eine Klage des schleswig-holsteinischen Landtagsabgeordneten Patrick Breyer (Piraten). Breyer wehrt sich, wie viele andere auch, dagegen, dass Internetprovider die IP-Adressen seines Internetanschlusses auch über den Nutzungszeitraum hinaus speichern. Obwohl die Daten bei einer Flatrate gerade nicht für die Abrechnung erforderlich sind. Die Daten stehen dann zum Beispiel Ermittlungsbehörden zur Verfügung.
Provider machen geltend, sie benötigten die Daten für die Wartung und Störungsbeseitigung. Der Bundesgerichtshof äußert zwar Zweifel daran, dass es sich um personenbezogene Daten handelt, da die IP-Adresse an sich noch nicht sagt, wer den Internetanschluss tatsächlich genutzt hat. Da man dies aber auch anders sehen kann, möchte er diese Frage vom Europäischen Gerichtshof klären lassen. Grundlage ist nämlich eine europaweite Datenschutzrichtlinie (Aktenzeichen VI ZR 135/13).