Die Bundesrepublik Deutschland muss einem Mann Schmerzensgeld zahlen, weil er von deutschen Polizeibeamte zu Straftaten verführt worden ist.
Der bis dahin unbescholtene Mann hatte gegenüber verdeckt ermittelnden Beamten mehrfach erklärt, dass er an sich nichts mit Drogenhandel zu tun haben will. Erst auf hartnäckiges Drängen erklärte er sich bereit, einen Drogendeal zu machen. Hierfür wurde er im Jahr 2008 zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt das Vorgehen der Polizei. Die Beamten hätten die zulässige Grenze verdeckter Ermittlungen weit überschritten, als sie aktiv die Skrupel des Mannes zerstreuten und ihn zu den Straftaten motivierten.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellt ausdrücklich fest, die so gewonnenen Beweise hätten nicht gegen den Betroffenen verwendet werden dürfen. Das deutsche Strafgericht hatte das noch anders gesehen und lediglich einen Strafrabatt gewährt.
Der Betroffene erhält nun 8.000 Euro Schmerzensgeld und 8.500 Euro für seine Verfahrenskosten (Aktenzeichen 54648/09).