Ein Arbeitgeber darf älteren Arbeitnehmern längeren Urlaub gewähren. Die Extra-Freizeit verletzt nicht die Rechte jüngerer Kollegen, urteilt das Bundesarbeitsgericht.
Ein Schuhproduzent gibt seinen Mitarbeitern 36 Tage Urlaub, wenn diese älter als 58 Jahre sind. Jüngere Kollegen bekommen nur 34 Tage Urlaub. Eine 52-jährige Mitarbeiterin forderte für sich ebenfalls die zusätzlichen Arbeitstage ein.
Die unterschiedliche Behandlung sei gerechtfertigt, sagen die Richter. Es handele sich um körperlich ermüdende und schwere Arbeit. Von daher sei die Einschätzung des Arbeitgebers nicht zu beanstanden, dass ältere Arbeitnehmer mehr Erholung brauchen. Die Urlaubsregelung verstoße deshalb nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (Aktenzeichen 9 AZR 956/12).