Die Bundesregierung darf Rüstungsgeschäfte deutscher Unternehmen bis zu ihrer Genehmigung geheim halten – auch gegenüber dem Parlament. Das Bundesverfassungsgericht billigt in einer Entscheidung über einen Rüstungsdeal mit Saudi-Arabien die bisherige Praxis, dass alleine Mitglieder der Bundesregierung über Exportgenehmigungen entscheiden.
Geklagt hatten grüne Parlamentarier, nachdem sie 2011 erst aus der Presse von Panzerlieferungen nach Saudi-Arabien erfahren hatten. Nach Art. 26 Grundgesetz entscheidet die Bundesregierung über Rüstungsexporte. Hierfür gibt es den „Bundessicherheitsrat“, dem diverse Minister unter dem Vorsitz der Bundeskanzlerin angehören.
Nach Auffassung des Verfassungsgerichts unterliegen insbesondere die Vorberatungen über Rüstungsdeals keiner parlamentarischen Kontrolle. Das gelte auch für sogenannte Voranfragen, mit denen Rüstungsfirmen bei der Bundesregierung ausloten, ob geplante Deals Aussicht auf eine Genehmigung haben. Nach bisheriger Praxis unterrichtet die Bundesregierung das Parlament nur durch regelmäßige Berichte. Aber nur über bereits genehmigte Geschäfte, und das auch meist nur in allgemeiner statistischer Form (Aktenzeichen 2 BvE 5/11).