Bei einem Online-Shop in Holland erwarb mein Mandant ein Fläschchen Tabletten mit dem Wirkstoff DHEA. Hersteller ist die amerikanische Firma Puritan’s Pride, die – neben vielen anderen – das Zeug weltweit vertreibt.
Kleines Problem: Bei uns steht der Wirkstoff auf der Dopingliste. Außerdem handelt es sich um ein zulassungspflichtiges Medikament, das allenfalls per Rezept erhältlich ist. Das ahnte mein Mandant allerdings nicht, denn die holländische Webseite pries DHEA als harmloses Nahrungsergänzungsmittel an. Schlecht, dass die deutsche Polizei bei Ermittlungen dahinter kam, wer so alles aus Deutschland bei dem Laden geordert hat.
Für meinen Mandanten konnte ich geltend machen, dass er ohne Vorsatz handelte (auch wenn Unwissenheit angeblich nicht vor Strafe schützt). Außerdem gab es da noch einige Punkte, die ich dem Staatsanwalt mitteilte. Zum Beispiel, dass mein Mandant seit einigen Jahren unter einer neurologisch bedingten Querschnittslähmung leidet. Und sich selbst an guten Tagen nur mühsam mit dem Rollator fortbewegen kann – wenn seine geschwächte Lunge mitspielt.
Ich denke, damit war klar, dass mein Mandant nicht der typische Hantelmaniac ist, der nur was für seine Optik tun will. Der Staatsanwalt hat das Verfahren ohne weitere Konsequenzen eingestellt.