Ein Streit um das sogenannte „Tellergeld“ für Toilettenpersonal endete jetzt vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen mit einem Vergleich. Eine Mitarbeiterin, die am WC-Eingang des Centro in Oberhausen den Geldteller „bewachte“, erhält für zwei Monate insgesamt 1.000 Euro.
Die Mitarbeiterin war keine Reinigungskraft. Ihre einzige Aufgabe bestand darin, am Eingang zu sitzen und ab und zu den Geldteller zu leeren. Dafür zahlte das Unternehmen einen Stundenlohn von 5,20 Euro. Darüber hinaus wollte die Firma die Mitarbeiterin nicht an den Trinkgeldern beteiligen. Diese seien ein „freiwilliges Nutzungsentgelt“ und stünden der Firma zu.
Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen sah das offenbar anders und verurteilte die Firma zunächst zur Auskunft darüber, wie viel Geld während der Dienstzeiten der Frau zusammenkamen. Bei allen Mitarbeitern sollen dies in zwei Monaten bis zu 30.000 Euro gewesen sein. Vor diesem Hintergrund war es sicher nicht ganz dumm, wenn der Toilettenbetreiber durch den Vergleichsschluss ein Präzedenzurteil abgewendet hat.