Es gibt Staatsanwaltschaften, die haben ein ganz eigenes Verständnis von ihrer Tätigkeit. Dazu gehört auch jene bundesweit tätige Behörde, die grundsätzlich Durchsuchungsbeschlüsse so vollstreckt haben möchte:
Eine schlagartige Wohnungsöffnung bzw. ein schlagartiges Eindringen in die Durchsuchungsobjekte wird befürwortet.
So steht es ausdrücklich in den Erläuterungen für Polizeibeamte, welche die von den Staatsanwälten erwirkten Durchsuchungsbefehle vollstrecken sollen. Laut den Anweisungen halten die betreffenden Staatsanwälte eine Stürmung des Objekts für „grundsätzlich sachdienlich“. Wie gesagt, ein Textbaustein, der von dieser Behörde mittlerweile routinemäßig verwendet wird.
Interessant ist dabei, dass sich die Maßnahmen nicht gegen die Mafia, Al Kaida oder die Hells Angels wenden. Sondern um meist unauffällige Privatpersonen, in der Regel ganz bürgerliche Existenzen aus allen Bevölkerungsschichten. Wobei meist allenfalls ein dürftiger Anfangsverdacht vorliegt und längst nicht klar ist, ob an der Sache was dran ist.
Eine gute Nachricht gibt es allerdings auch. Ich habe bislang noch mit keiner einzigen Durchsuchung zu tun gehabt, bei denen die Polizeikräfte vor Ort dem Wunsch der martialischen Staatsanwälte gefolgt sind und etwa die Tür eingetreten haben. Neulich sagte mir ein Einsatzleiter am Telefon, mit dem ich über das Merkblatt sprach: „So möchte ich als Privatmensch auch nicht behandelt werden.“
Recht hat er.