Die Durchsuchung wegen eines Online-Kommentars beim Darstädter Echo war rechtswidrig. Das Landgericht Darmstadt stellte jetzt schwere formelle Mängel fest und hob den Durchsuchungsbeschluss auf.
Die Durchsuchung wegen eines Online-Kommentars beim Darstädter Echo war rechtswidrig. Das Landgericht Darmstadt stellte jetzt schwere formelle Mängel fest und hob den Durchsuchungsbeschluss auf.