Ohne konkreten Verdacht mal kurz bei einer Strafverteidigerin die Wohnung stürmen? Sie zu Boden werfen, fesseln und nur im Bademantel auf die Wache schleppen? So was soll sich die Hamburger Polizei erlaubt haben. Die Sache wird jetzt vor dem Amtsgericht Altona verhandelt, berichtet die taz. Der Anwältin wird Widerstand gegen Polizeibeamte vorgeworfen.
Die Polizisten wollen sich allerdings im Prozess derzeit nicht äußern. Gegen sie liegen auch Anzeigen vor, deshalb verweigern sie die Aussage.
Solche Fälle sind übrigens nicht selten. Auch Nichtjuristen wehren sich in letzter Zeit verstärkt gegen ungerechtfertigte Durchsuchungen – wenn ich mal von den Fällen ausgehe, die alleine auf meinem Schreibtisch liegen. Anscheinend hat sich mittlerweile rumgesprochen, dass man – im Gegensatz zu früher – gegen rechtswidrige Durchsuchungen Gerichtsbeschlüsse erwirken und ggf. Schadensersatz verlangen kann.
(Link gefunden im advoBLAWG; GPRS-Blogging aus dem Arbeitsgericht in Velbert)