Honorarfragen

Aus einem Schreiben von mir:

… für die außergerichtliche Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren hatten wir einen Betrag von … Euro vereinbart. Da wir uns nun im gerichtlichen Verfahren befinden, möchte ich Sie bitten, diesen Betrag wie folgt zu überweisen…

Ich kann es dem Mandanten nicht verübeln, dass er nachfragt. Was denn mit dieser außergerichtlichen Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren gemeint ist. Kurz gesagt, meinte ich eigentlich „die Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung“.

Ist zwar nur geringfügig verständlicher, aber am Telefon konnte ich es rüberbringen.