Terrier-Mischling Pauli ist acht Jahre alt und stammt aus dem Tierheim. Sein Frauchen hat für ihn „nur“ 175 Euro bezahlt. Aber macht ihn das Pauli zu einem Hund zweiter Klasse? Nein, befindet das Amtsgericht München in einem durchaus tierlieben Urteil.
Paulis Frauchen war in einem Tankstellenshop einkaufen. Pauli hatte sie vor der Tankstelle im Eigangsbereich angeleint. Das wiederum übersah ein Autofahrer, der in die Tankgasse zwischen Eingang und Zapfsäulen einbog. Er fuhr Pauli an, wobei sich der Hund eine Bänderschädigung an den Hinterläufen zuzog. Außerdem brach sich Pauli zwei Mittelfußknochen.
Für Paulis Operation und weitere Besuche beim Tierarzt zahlte das Frauchen insgesamt 2.200 Euro. Die Versicherung des Autofahrers wollte aber nichts, aber auf jeden Fall nicht so viel zahlen. So machte sie geltend, Pauli sei doch ganz billig gewesen. Außerdem sei er schon acht Jahre alt und auch ansonsten nicht mehr der Gesündeste.
So nicht, befand die zuständige Richterin. Sie verweist darauf, dass nach der Novelle des Tierschutzrechts im Jahr 1990 der Wert eines Tieres und sein Alter nur eine untergeordnete Rolle spielen. Tierarztkosten seien allenfalls dann unverhältnismäßig, wenn der Erfolg einer Therapie fragwürdig sei. Hier sei aber von vornherein klar gewesen, dass Pauli wieder gesund werden könnte.
Dennoch muss der Autofahrer nur 75 Prozent der Kosten erstatten. Das Gericht rechnete Paulis Halterin ein Mitverschulden an, weil sie Pauli nicht so fest angeleint hatte, dass nicht in die Tankgasse laufen konnte (Aktenzeichen 344 C 1200/13).