Das ist der eigentümlichste Satz, der mir jemals in einem Kostenfestsetzungsantrag begegnet ist:
Die Rechtsanwaltsgebühren sind bewusst nicht in die Berechnung einbezogen, … da die Klägerin auf die Geltendmachung des Gebührenerstattungsanspruchs gegenüber dem Beklagten verzichtet.
Es werden nur die Gerichtskosten und die Auslagen angemeldet. Das nenne ich wirklich nobel. Nach dem Grund fragen? Lasse ich lieber, ansonsten merkt noch jemand, dass der Textbaustein vielleicht gar nicht in diesen Fall gehört.