Eine Mieterin verlangt 2.000,00 € vom Vermieter. Schmerzensgeld. In ihrer Wohnung brummten zehn Tage Trocknungsgeräte, weil es zu einem Wasserschaden gekommen war. Ach so, der Anwalt, der diese Forderung für sie geltend macht, will auch noch 800,00 € Gebühren.
Über eine Mietminderung von 30 % oder von mir aus 40 % für den Zeitraum hätte man ja noch reden können. Das wären dann ein paar Euro fünfzig gewesen. Aber Schmerzensgeld? Das ist wohl mal einer der Fälle, bei denen Richter laut schreiend über den Flur laufen. Oder sich aus dem Fenster stürzen.
Was macht eigentlich Gert Postel zur Zeit?