Es geht um Stalking. Oder doch eher um angebliches. Die Betroffene fühlt sich jedenfalls von meinem Mandanten verfolgt. Angeblich spürt sie, so sagt sie bei der Polizei, ständig „seinen Atem im Rücken“. Sie habe schon Angst, ihr Haus zu verlassen. Und wenn sie mal rausgeht, drehe sie sich ständig um.
Nur – es ist dann niemand da. Keine Spur von meinem Mandanten. Über anderthalb Seiten erstreckt sich die Strafanzeige. Eine freundliche Polizistin protokolliert all die Ängste, welche die Betroffene schildert. Das ist natürlich sehr traurig. Aber irgendwann scheint die Beamtin dann mal vorsichtig gefragt zu haben, was der Beschuldigte denn eigentlich konkret so gemacht hat. Die Antwort:
Ich hatte neulich ein Handtuch draußen auf der Leine hängen. Am nächsten Tag war es weg.
Ich glaube, die Verteidigungsschrift für meinen Mandanten fällt nicht sonderlich üppig aus.