Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum „Recht auf Vergessen“ sind Suchmaschinen verstärkt in der Pflicht. Am einfachsten wäre es für die Betreiber natürlich, jedem Löschantrag stattzugeben. Google scheint diesen Weg allerdings nicht zu gehen.
Das zeigt eine Antwort von Google, die der Mainzer Anwalt Karsten Gulden veröffentlicht hat. Gulden hatte für einen Mandanten beantragt, ein negatives Suchergebnis zu tilgen. Der Betroffene war in einem Blogeintrag in die Nähe einer Sekte gerückt worden. Seiner Meinung nach zu Unrecht.
Google hat nach Guldens Angaben den Antrag nun abgelehnt. Begründung:
Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Anzeige der entsprechenden Suchergebnisse fortbesteht.
Dementsprechend weigert sich Google, den Eintrag zu löschen. Sollte der Betroffene nicht mit dieser Entscheidung einverstanden sein, könne er sich „unter Umständen … an die zuständige Datenschutzbehörde wenden“. Google scheint also zumindest in Einzelfällen den Konflikt nicht zu scheuen. Ob das sogar ein Trend wird, muss man abwarten.