Einzug ins Viertelfinale hin, Einzug ins Viertelfinale her – ab morgen 0 Uhr müssen sich Autofahrer auf kritische Fragen von Polizeibeamten einrichten. Pünktlich mit den (im Erfolgsfall) ersten Autokorsos tritt die Warnwestenpflicht in Kraft.
15 Euro kostet es dann, wenn man im Auto nicht mindestens eine Warnweste mit sich führt. Diese Weste muss den Normen EN ISO 20471 oder EN 471 entsprechen (steht auf den handelsüblichen Westen mittlerweile drauf). Wer so eine Weste nicht vorweisen kann, kassiert 15 Euro Verwarnungsgeld.
Juristische Diskussionen wird es wahrscheinlich darum geben, wo die Warnweste aufbewahrt werden muss. Die neue Vorschrift spricht davon, die Warnweste sei „in Fahrzeugen“ mitzuführen. Ob das jetzt den Innenraum meint oder auch eine Weste im Kofferraum genügt, müssen wohl die Gerichte klären.
Ziemlich klar ist allerdings, dass eine Warnweste pro Fahrzeug ausreicht – auch wenn mehr Personen im Wagen sitzen. Außerdem gibt es keine Pflicht, die Warnweste nach einem Unfall oder einer Panne tatsächlich zu tragen. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass Versicherungen vielleicht ein Mitverschulden annehmen, wenn jemand ohne Warnweste angefahren wird.
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