„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Das wollte die rheinland-pfälzische Regierung auf alle Stimmzettel für die Kommunalwahl im Mai 2014 drucken lassen. Außerdem sollte gleichzeitig das derzeitige Männer-Frauen-Verhältnis der Kommunalabgeordneten auf den Zetteln stehen. Nun entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz abschließend, dass dies rechtswidrig ist.
Mit dem Hinweis wird nach Auffassung der Richter die Wahlfreiheit ausgerechnet durch jene eingeschränkt, welche die Bürger in die Ämter wählen dürfen. Die Politiker und künftigen Mandatsträger nämlich.
Der Satz laufe auf einen Appell an die Wähler hinaus, die staatliche verankerte Gleichberechtigung auch über den Stimmzettel umzusetzen. Dadurch würden im Zweifel Bewerber bevorzugt, welche der zahlenmäßigen „Minderheit“ angehören. Dies verstoße gegen den Grundsatz, dass Wahlen frei von äußeren Einflüssen sind.
Mit der Entscheidung bestätigt der Verfassungsgerichtshof einen entsprechenden Eilbeschluss (Aktenzeichen VGH N 14/14 und VGH B 16/14).