Ein Strafverteidiger aus Münster ist im Knast. Und zwar nicht als Besucher. Der Jurist soll als Pflichtverteidiger etliche tausend Euro zu viel mit der Staatskasse abgerechnet haben, berichten die Westfälischen Nachrichten.
Das Ganze soll über ein Büro funktioniert haben, das der Anwalt angeblich an Hamburgs feiner Rothenbaumchaussee unterhielt. Er will dann immer von dort zu seinen Verhandlungsterminen in Münster gefahren sein. Laut den Ermittlungen der Polizei fuhr er aber von Münster aus zum Gericht.
Alleine für zwei Prozesse sollen die fraglichen Fahrtkosten rund 7.000 Euro ausmachen; in anderen Fällen sollen die Fahrtkosten nicht ausgezahlt worden sein. Außerdem wird es um Abwesenheitsgelder (bis zu 60 Euro pro Tag) gehen. Diese Vergütung erhält ein Anwalt aber nur, wenn er zu Gerichten außerhalb seines Kanzleiortes fährt.
Angeblich soll Verdunkelungsgefahr bestehen. Für ebenso naheliegend halte ich die Möglichkeit, dass man gerne ein schnelles Geständnis des Anwalts hätte. Da wirkt Untersuchungshaft natürlich immer förderlich. Mit so was hat man in Münster ja schon Erfahrung. Die im Bericht genannte Schadenssumme ist jedenfalls längst nicht so exorbitant, dass es nicht ohne Untersuchungshaft gehen würde.