Das Sachsen-Sonntag ist ein Anzeigenblatt des Verlags Leipziger Rundschau. Darin findet sich regelmäßig eine tolle Aktion: der „Glückskreis“. Ein Mitarbeiter des Blattes schießt in einer Einkaufspassage das Foto eines Kunden. Unerkannt und aus der Hüfte heraus. Das Porträt erscheint dann in der nächsten Ausgabe des Sachsen-Sonntag. Wovon der betreffende Kunde allerdings erst mal gar nichts weiß.
Er soll sich nämlich selbst beim Verlag melden, sobald er sich – Überraschung – in der Zeitung entdeckt. Immerhin winkt ihm nicht nur lokale Prominenz („Der Gustav war im Käseblättchen“), sondern auch ein Einkaufsgutschein über stolze 25 Euro.
Klingt erst mal nach einer netten Idee. Oder zumindest nach einer verdammt preiswerten Möglichkeit, redaktionellen Platz zu füllen. Allerdings ist das Ganze vielleicht doch etwas heikel.
Zunächst aus juristischen Gründen. Solche „Fahndungsfotos“ verletzen das Recht am eigenen Bild. Geschossen werden darf das Foto, veröffentlicht werden ohne Einverständnis allerdings nicht. Siehe etwa auch diesen aktuellen Fall, der tatsächlich vor Gericht landete.
Nicht ganz fernliegend sind auch zwischenmenschliche Komplikationen. Etwa, wenn der Besuch des Blumenladens im Allee-Center Grünau zum Erwerb einer Zierpflanze führte, über deren Verbleib der werte Lebenspartner nun Aufklärung verlangt.
Für entsprechende Reichweite ist beim Sachsen-Sonntag übrigens gesorgt. Das Anzeigenblatt erscheint in einer Gesamtauflage von ca. 500.000 Exemplaren.
In eigener Sache: Da eventueller Schaden ja wohl schon angerichtet ist, haben wir den Screenshot, den wir als Bildzitat verstanden wissen wollen, jetzt mal ganz mutig nicht verpixelt. Sofern das ein Problem sein sollte, spendieren wir natürlich auch einen Fleurop-Gutschein.