Deutsche Post, ist wirklich jemand „unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln“, bloß weil für die Schimmelbuschstraße in Düsseldorf versehentlich die Postleitzahl 40476 angegeben war und nicht die korrekte Postleitzahl 40468?
Falls auch Sie das für kleinkariert und unnötig halten, bitte ich um Erstattung von 7,19 €, die wir für sinnlose Meldeanfragen verpulvert haben.