Richtig wählen für einen guten Zweck

Die CDU im Karlsruher Stadtteil Stupferich hatte eine sehr originelle Idee. Auf den Plakaten für die bevorstehende Kommunalwahl am 25. Mai versprach der Ortsverband eine Spende für jede Stimme – vorausgesetzt die Bürger wählen CDU.

Auf den Wahlplakaten las sich das folgendermaßen:

Für jede für die CDU-Liste abgegeben Stimme spenden unsere Kandidaten 20 Cent.

Das Geld, hieß es weiter, werde der Jugendarbeit aller örtlichen Vereine zu Gute kommen.

Wie ka-news.de berichtet, sind die wenigen Plakate wieder eingestampft worden. Und zwar, nachdem der Karlsruher Oberbürgermeister die Plakate beanstandet und vor einer Anfechtung der Kommunalwahl gewarnt hatte.

Die Bedenken haben eine naheliegende rechtliche Grundlage. Denn Stimmenkauf ist bei uns verboten:

§ 108b Strafgesetzbuch

Wer einem anderen dafür, daß er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Frage ist nur, ob so ein allgemeines Versprechen, von dem der Wähler nicht profitiert, schon für eine Strafbarkeit ausreicht. Aber wahrscheinlich kommen wir um einen Präzedenzfall herum. Die lokale CDU hat die Plakate gleich zurückgezogen. Das wird den Staatsanwalt milde stimmen, zumal es wohl um weniger als zehn Plakate geht.