Auf die Größe kommt es nicht an, und Fahrgäste haben überall die gleichen Rechte. Deshalb muss die Bahn Reisende auch an ihren kleinen Stationen aktiv über Zugverspätungen informieren.
Die Ansage kam gestern vom Oberverwaltungsgericht Münster. Dort hatte sich die Betriebsgesellschaft der Bahnhöfe dagegen gewehrt, auch Mini-Bahnhöfe mit Info-Displays auszustatten. Das Oberverwaltungsgericht bejaht nun dagegen genau diese Pflicht, wie zuvor schon die erste Instanz.
Zur Begründung verweisen die Richter auf die Europäische Fahrgastrechte-Verordnung. Dort sei ausdrücklich festgelegt, dass Kunden an Bahnhöfen aktiv über Fahrtausfälle informiert werden müssen. Es reiche nicht, so das Gericht, dass an den Bahnhöfen Schilder mit Hotline-Nummern hängen, wo Fahrgäste telefonisch nachfragen können. Zumal die Hotlines teilweise kostenpflichtig sind.
An etwa 300 Bahnhöfen soll es noch keine Info-Tafeln geben. Insgesamt betreibt die Bahn rund 5.500 Stationen. Die Bahn kann noch Revision gegen das Urteil einlegen (Aktenzeichen 16 A 494/13).