VOLLZUG

Wie es aussieht, verfällt heute Morgen um neun Uhr eine fünfstellige Kaution. Und ein Haftbefehl wird wieder in Vollzug gesetzt.

Schade, denn man hätte die Sache noch auf ein sozialverträgliches Ende hinbiegen können. Bei der Neuauflage, die spätestens nach der Verhaftung folgt, wird es nicht mehr so einfach. Auch wenn bis dahin ein oder zwei Jahre ins Land gegangen sind, rechnet sich für flüchtige Angeklagte der Zeitablauf in der Regel nicht.