Bei VW soll der Betriebsrat Budgets in erheblicher Höhe gehabt haben, über die nicht detailliert abgerechnet werden musste (z.B. Spiegel online).
Heikel ist das wohl weniger für die Betriebsräte, umso mehr aber für die Verantwortlichen bei VW. Denn eines ist klar: Der Betriebsrat muss seine Kosten im Einzelnen nachweisen und abrechnen (Fitting, Betriebsverfassungsesetz, § 40 Randummer 97). Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass der Arbeitgeber dann nicht zahlen muss (und als ordentlicher Kaufmann auch nicht darf), wenn nicht ordnungsgemäß abgerechnet wird.
Veranlasst ein Mitarbeiter des Unternehmens dennoch die Zahlung, wird man über eine Untreue nachdenken müssen. Denn entgegen weit verbreiteter Ansicht verlangt Untreue nicht, dass sich der Täter selbst bereichert. Es genügt schon, wenn dem Unternehmen durch sein Verhalten ein finanzieller Nachteil entsteht.
Das mögliche Wohlverhalten des Betriebsrates dürfte dabei kein aufrechnungsfähiger Posten sein.