Die Düsseldorfer Polizei konfrontiert meinen Mandanten mit einem interessanten Tatvorwurf:
Gefährliche Körperverletzung auf Straßen / Wegen oder Plätzen (§ 224 StGB)
In meinem Gesetzestext steht allerdings nichts davon, dass die Örtlichkeit eine Rolle spielt.
Wo wir schon beim Lästern sind: Der ehrwürdige Strafrechtskommentar Tröndle / Fischer hält es für eine gefährliche Körperverletzung, wenn jemand vom „Mopped“ gestoßen wird (§ 224 Randnummer 12a).