PLÄTZE UND MOPPEDS

Die Düsseldorfer Polizei konfrontiert meinen Mandanten mit einem interessanten Tatvorwurf:

Gefährliche Körperverletzung auf Straßen / Wegen oder Plätzen (§ 224 StGB)

In meinem Gesetzestext steht allerdings nichts davon, dass die Örtlichkeit eine Rolle spielt.

Wo wir schon beim Lästern sind: Der ehrwürdige Strafrechtskommentar Tröndle / Fischer hält es für eine gefährliche Körperverletzung, wenn jemand vom „Mopped“ gestoßen wird (§ 224 Randnummer 12a).