Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in den Pioniertagen des Automobils betrug generell 12 Stundenkilometer, acht Kilometer mehr galten als skandalöse Geschwindigkeitsüberschreitung. Dabei konnten die Autos schon schneller, wie die ersten erfolgreichen Tempokontrollen zeigten.
Eine davon beschreibt Martin Rath in einem rechtsgeschichtlichen Artikel für die Legal Tribune Online. In Kehl am Rhein machte die Polizei Anfang des 20. Jahrhunderts etwa mit Polizeiposten Jagd auf Temposünder. Polizeibeamte gaben sich Flaggensignale bei der Durchfahrt von Autofahrern. Gestoppt wurde das Tempo mit Hilfe normaler Taschenuhren, natürlich ohne die noch nicht verbreitete Stoppfunktion.
Auch die juristischen Debatten sind gleichgeblieben. Ertappte Autofahrer wehrten sich vor Gericht gegen die „Messmethode“, hatten aber kaum Erfolg. Dem Amtsgericht Kehl am Rhein genügten die Feststellungen der Beamten voll und ganz, immerhin waren sie ja technisch auf der Höhe der Zeit. Dass ein prominenter Autofahrer die Polizisten „herablassend“ behandelt hatte, wurde ihm straferschwerend angekreidet.
Allerdings hat sich auch einiges geändert. Früher demonstrierten vom Automobil genervte oder gar geängstigte Menschen auch mal mit Drahtfallen gegen den Durchgangsverkehr; sogar Tote soll es gegeben haben. Heute bleibt es meist bei Transparenten in der Ortsdurchfahrt. Ein Fortschritt immerhin.