Männer dürfen in Berlin nicht aktiv für das Amt der Frauenvertreterin kandidieren. Ebenso wenig sind sie für die Frauenvertretung wahlberechtigt, entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Ein Richter am Amtsgericht hatte für die Position als Frauenvertreterin kandidieren wollen. Seine Bewerbung wurde mit der Begründung nicht zugelassen, er sei keine Frau. Der Richter gab sich jedoch nicht geschlagen. Er ließ sich noch einmal von fünf Kolleginnen für das Amt aufstellen, allerdings erneut ohne Erfolg.
Später zog der Richter dann noch vor das Verwaltungsgericht. Aber auch dort hatte man keine Probleme mit der Auslegung der fraglichen Vorschrift, die ausdrüclich nur Frauen ein aktives und passives Wahlrecht für die Frauenvertretung gibt.
Hierin liege, so das Gericht, auch keine Diskriminierung. Es gebe gute Gründe für die Frauenförderung. So sei der Frauenanteil im öffentlichen Dienst von Berlin zwar auf 58,6 Prozent gestiegen. Allerdings liege der Frauenanteil in Führungspositionen bei einem Drittel oder sogar weniger (Aktenzeichen VG 5 K 420.12).
Zeitgleich rügte das Verwaltungsgericht Berlin auch das Bundesfamilienministerium. Dort waren drei herausgehobene Stellen (u.a. Pressesprecher) mit Männern besetzt worden, ohne dass die Gleichstellungsbeauftragte informiert wurde oder mitwirken konnte. Obwohl dies gesetzlich so vorgeschrieben ist.
Das Gericht bejaht auch eine Wiederholungsgefahr. Zwar habe die frühere Familienministerin Kristina Schröder die Stellen unter Umgehung der Gleichstellungsbeauftragten besetzt, jedoch gebe es auch mit der neuen Familienministerin Manuela Schwesig Streit über die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten (Aktenzeichen VG 5 K 50.12, VG 5 K 141.12 und VG 5 K 412.12).