Anwälte dürfen eine kostenlose Erstberatung bzw. Ersteinschätzung anbieten. Dies hat das Landgericht Essen im Fall von zwei Kanzleien entschieden, die Abmahnopfer in Fielesharing-Fällen vertreten.
Ein Anwaltsbüro hatte gegen das andere geklagt, weil die Juristen bundesweit mit kostenloser Erstberatung, auch telefonisch, warben. Das sei wettbewerbs- und standeswidrig, meinten die Kläger.
Das Landgericht Essen konnte beides nicht feststellen. Ein Wettbewerbsverstoß liege nicht vor, weil der Preis ein anerkanntes Mittel sei, um Kunden zu gewinnen. Auch Niedrig- bzw. Dumpingpreise seien in der vorliegenden Konstellation nicht untersagt.
Auch gegen die festen Regeln zur Anwaltsvergütung hätten die Anwälte nicht verstoßen. Das Vergütungsgesetz kenne bei der Erstberatung keine Mindestgebühr wie bei vielen anderen Anwaltsdienstleistungen.
Allerdings bedeutet das Urteil nicht, dass Anwälte kostenlose Ersteinschätzungen geben müssen (Aktenzeichen 4 O 226/13).