Strafverteidiger stehen ja immer mal wieder im Ruf, inhaftierte Mandanten nicht nur mit juristischem Verstand und Händchenhalten zu unterstützen. Nach meiner persönlichen Einschätzung gibt es allerdings weit breiter ausgewalzte Wege, auf denen zum Beispiel Drogen in den Knast gelangen. Ein aktueller Fall aus Mönchengladbach zeigt aber, dass auch Rechtsanwälte sich als Lieferdienst missbrauchen lassen.
Vor dem Schöffengericht in Mönchengladbach musste sich ein 63-Jähriger verantworten, der bis zu den Ermittlungen gegen ihn als Rechtsanwalt tätig war. Vorwurf: Der Jurist soll im Dezember 2012 seinen Mandanten mit Drogen versorgt haben. Dass dies so war, konnte er auch kaum abstreiten. Bei einem Besuch in der Justizvollzugsanstalt Mönchengladbach wurden bei dem Anwalt drei Gramm Heroin gefunden. Die Drogen hatte er im Brillenetui. Bei einer anschließenden Hausdurchsuchung wurden weitere 12 Gramm Heroin entdeckt.
Möglicherweise war der Jurist aber auch selbst Opfer. Er schilderte jedenfalls, wie er 1999 eine damals 23-Jährige kennenlernte. Die Liebe zu ihr habe ihn blind gemacht, sagte der Anwalt. Anfangs auch für den Umstand, dass die Frau drogenabhängig gewesen sei. Nachdem er davon erfuhr, habe er auch Drogen für die Frau aufbewahrt. Vor einigen Jahren habe die Frau ihn für einen anderen Mann verlassen – ausgerechnet einen Mandanten des Anwalts.
Als der neue Lebenspartner in den Knast wanderte, wurde der Jurist sein Pflichtverteidiger. Er habe dem Mandanten Drogen mitbringen müssen. Denn dieser habe ihm gedroht, ihn wegen der Affäre mit einer Drogensüchtigen bloßzustellen. Das Schöffengericht wertete diese Geschichte aber höchstens als teilentlastend. Am Ende standen für den Juristen zweieinhalb Jahre Haft. Seine Zulassung hat der Angeklagte freiwillig zurückgegeben.