In einem Rechtsstreit machte der Anwalt des Klägers einen Riesenaufstand. Ich hatte beantragt, einen Verhandlungstermin zu verlegen, weil ich an dem Tag schon woanders am Gericht sein muss. Obwohl ich meinen Verlegungsantrag sofort nach Eingang der Ladung schickte, war der Anwalt offenbar noch viel schneller gewesen.
Er schimpfte jedenfalls mächtig drauflos. Immerhin müsse er aus Ostdeutschland nach Düsseldorf reisen. Zu diesem Zwecke habe er – Monate vorher – sofort einen besonders günstigen Flug gebucht. Der sich nur leider nicht mehr stornieren lasse. Deshalb sei es ihm nicht zuzumuten. Unter keinen Umständen. Rein gar nicht.
Es wäre mir natürlich lieber gewesen, wenn der Anwalt vor der Buchung mal angerufen hätte, um zu hören, ob mir der gerichtlich verfügte Termin passt. Aber ich bin ja gar nicht so. Ich setzte vielmehr einiges in Bewegung, um für den Verhandlungstag einen Vertreter aufzutreiben. Da gebe ich lieber einem Anwaltskollegen etwas Honorar ab, bevor ich mich auf eine endlose Debatte einlasse.
Tja, es hätte so schön sein können. Heute, exakt zwei Wochen vor dem Verhandlungstermin, sagt nun das Gericht den Termin ab. Lakonische Begründung:
Die Abteilung ist derzeit unbesetzt.
Das dürfte es dann gewesen sein mit den Ticketkosten. Immerhin bleibt dem Anwalt nun genug Zeit, es erneut mit einem unflexiblen Ticket zu risikieren. Neuer Termin ist im August. Da dürfte noch ein Flugschnäppchen zu machen sein.
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