Der Roman „Esra“ von Maxim Biller bleibt verboten. Auch der Bundesgerichtshof ist der Meinung, dass die Kunstfreiheit hinter das allgemeine Persönlichkeitsrecht zurücktreten muss. Biller wird angekreidet, dass in den Hauptfiguren seines Romanes unschwer seine frühere Freundin und deren Mutter erkennbar sind. Offenbar kann er nicht alle negativen Züge als wahr belegen, die er den Figuren mitgegeben hat.