Bei der Europawahl bekommt die Stimme jedes Wählers mehr Gewicht. Das Bundesverfassungsgericht erklärte heute die Drei-Prozent-Hürde für unwirksam.
In der mündlichen Urteilsbegründung hieß es, die Drei-Prozent-Hürde verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit. Die von den großen Parteien befürchtete „Zersplitterung“ des Parlaments stellt nach Auffassung der Karlsruher Richter kein so großes Risiko dar, dass die Stimmen für kleinere Parteien unter den Tisch fallen dürfen.
Geklagt hatten 19 kleinere Parteien. Sie dürfen jetzt bei der Europawahl nicht nur antreten, sondern können sich auch Hoffnungen auf Sitze machen. Deutschland wird 96 Abgeordnete ins Europaparlament entsenden, so dass der notwendige Stimmenanteil für jeden Sitz bei etwas mehr als einem Prozent liegt.