Gestern nachmittag noch ein kleiner Noteinsatz. Ein Mandant von mir, der eine Autowerkstatt betreibt, hat die Gewerbeaufsicht im Betrieb. Ein Nachbar hat sich beschwert, weil er angeblich am Sonntag, dem heiligen Sonntag, in der Halle Licht gesehen hat. Dadurch fühlte er sich in seiner Ruhe gestört. Wie soll man im dritten Stock ausspannen, wenn 50 Meter weiter möglicherweise jemand an einem Auspuff schraubt?
Die Herren von der Gewerbeaufsicht waren eigentlich ganz nett. Dass sofort ein Anwalt kommt, hat sie vielleicht auch vorsichtig gemacht. Jedenfalls konnten wir die Beamten relativ leicht überzeugen, dass mein Mandant im Büro bloß die Umsatzsteuererklärung ausgefüllt und Rechnungen geschrieben hat. Das ist keine gewerbliche Tätigkeit im engeren Sinn und somit auch sonntags nicht verboten.
Der Schmiere an den Händen und dem Blaumann wurde wegen dieser überzeugenden Darlegung keine Bedeutung beigemessen.
Der Mittelstand dankt.