Der Sommer ist zwar noch nicht in Sicht, aber trotzdem wird ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München so manchen Mieter interessieren. Laut der Entscheidung dürfen Mieter auf ihrem Balkon eine Markise anbringen, um bei heißem Wetter gut vor der Sonne geschützt zu sein. Der Vermieter kann nicht einwenden, ein Sonnenschirm tue es ja auch.
Geklagte hatte der Mieter einer Balkonwohnung, die in dem Haus nach hinten gelegen ist. Er wollte eine Markise anbringen, was dem Vermieter nicht gefiel. Dieser fürchtete um das Erscheinungsbild seines Hauses. Doch das propere Aussehen sei nicht so wichtig, befand das Gericht. Nach hinten raus müssten bei der Optik Abstriche gemacht werden. Das Interesse des Mieters, seinen Balkon in üblicher Weise nutzen zu können, gehe jedenfalls vor.
Überdies hatte sich der Mieter bereit erklärt, die Markise nach den Vorgaben des Vermieters zu gestalten. Damit war auch das Argument vom Tisch, das Haus werde verschandelt, wenn jeder Mieter nach Lust und Laune einen Sonnenschutz errichtet (Aktenzeichen 411 C 4836/13).