Eine Pokerrunde wird nicht unbedingt schon dadurch zum verbotenen Glücksspiel, wenn für die Teilnahme ein (geringes) Entgelt gefordert wird. So eine aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.
Der Veranstalter eines Pokerturniers („Texas Hold’em“) nahm 15 Euro Eintritt. Um Geld wurde nicht gespielt. Es gab auch nur Pokale zu gewinnen. Diese waren womöglich dekorativ, aber nichts wert. Allerdings wurde den siegreichen Teilnehmern in Aussicht gestellt, sie könnten bei exklusiveren Pokerrunden antreten.
Die Behörden verboten das Pokerturnier. Zu Unrecht, befanden jetzt die Richter am Bundesverwaltungsgericht. Verbotenes Glücksspiel setzte voraus, dass eine echte, unmittelbare Gewinnchance für den Einsatz geboten wird. Die Aussicht auf spannendere Turniere betrachtet das Gericht nicht als Gewinnchance im Sinne des Gesetzes.
Vielmehr, so die Richter, spreche einiges dafür, dass die 15 Euro lediglich ein Eintrittsgeld seien, mit dem der Veranstalter vorwiegend seine Unkosten deckt. Sollte dies der Fall sein, halten die Richter das Turnier für zulässig. Einzelheiten muss jetzt die Vorinstanz in einem neuen Verfahren klären (Aktenzeichen 8 C 26.12).