Das Münchner Strafjustizzentrum ist kein einladender Ort. Deshalb gibt es ja auch Pläne für einen Neubau. Der lässt allerdings noch Jahre auf sich warten. Was momentan zu einer unverhofften Problematik führt: Muss etwa Bayern-Präsident Uli Hoeneß demnächst in seiner Verhandlung wegen Steuervergehen auf demselben Stuhl Platz nehmen wie eine andere prominente Angeklagte? Die Rede ist von Beate Zschäpe, der Hauptangeklagten im NSU-Prozess.
So weit wird es aber wohl nicht kommen, ist heute in der Süddeutschen Zeitung zu lesen. Als Ausweichquartier wird nämlich rechtzeitig zum Beginn des Hoeneß-Prozesses ein frisch renovierter Verhandlungssal im Justizpalast, in dem derzeit Zivilverfahren abgewickelt werden, zur Verfügung stehen. In dem neuen Saal sollen auch andere Großverfahren stattfinden, etwa der Untreue-Prozess gegen Manager der Bayerischen Landesbank. Oder das Verfahren gegen den Rennsportzaren Bernie Ecclestone – sofern dieser sich dem Prozess überhaupt stellt.
An sich ist das alles kein spektakulärer Vorgang, zumal der Mangel an großen Sälen im Justizzentrum unbestreitbar ist. Die Süddeutsche Zeitung erwähnt aber, die Bayerische Justiz wolle es ausdrücklich vermeiden, Angeklagte wie Hoeneß auf den gleichen Stuhl zu setzen wie Beate Zschäpe. Sollte das zutreffen, wäre so viel vorauseilende Rücksichtnahme allerdings zu hinterfragen. Dem angeklagten Normalbürger wird so was nach meiner Erfahrung in Bayern jedenfalls eher nicht zuteil.