Das Gericht hatte in einer kleinen Sache vor Wochen eingeladen. Auf Mitte Dezember. Das konnte ich einrichten.
Nun erreicht mich eine Umladung auf einen neuen Termin. Die Verhandlung soll noch in diesem Monat stattfinden. Und zwar schon in einer knappen Woche. Morgens um 9.15 Uhr soll der Gerichtstermin sein.
Na ja, könnte man denken. Irgendwas macht das Verfahren eilig. Tatsächlich ist aber, wie sich aus der Ladung ergibt, lediglich ein Zeuge verhindert. Das kommt vor. Anwälte haben ja auch nicht immer passend Zeit.
Wegen eines verhinderten Zeugen aber den Termin zeitlich nach vorne zu verlegen, noch dazu auf die nächste Woche, spricht allerdings schon für einen gesunden Optimismus des Richters. Ich würde sagen,bei einem so knappen Zeitfenster liegt die Trefferquote, dass ich um die Zeit noch nichts anderes außerhalb meines Büro zu tun habe, unter 10 %.
Vielleicht wäre es besser gewesen, wenn der Richter angerufen hätte. Dann wäre es denkbar gewesen, dass wir an einem Tag noch was hinkriegen. Vielleicht auch am Nachmittag. So schicke ich jetzt allerdings ebenfalls einen Verlegungsantrag. Diesem muss der Richter dann ja stattgeben, schon aus Gründen der Gleichbehandlung.
Vom Gefühl her sehen wir uns jetzt erst im Februar oder März.