ANWÄLTE IN NOT
Gerissene Gewinnmaximierer unter den Sozialhilfeempfängern erklagen sich vor Gericht immer größeren Luxus, und staatlich finanzierte Anwälte helfen ihnen dabei – so stellt es der „Spiegel“ in seiner aktuellen Ausgabe dar. „Das ist wirklich Quatsch“, sagt der Spandauer Anwalt Joachim Laux dazu. „Sozialhilferecht macht man als Anwalt höchstens aus Not, aber nicht, weil damit Geld zu verdienen ist.“
Wahre Worte im Tagesspiegel.
Mal überlegen. Ich habe in 9 Jahren als Anwalt bisher einen einzigen Sozialhifefall vors Verwaltungsgericht gebracht. Das Gericht ließ sich so lange Zeit, dass mein Mandant in der Zwischenzeit gestorben ist.
(link gefunden bei Handakte WebLawG)