Mit Tricks und Täuschereien habe ich berufsbedingt öfter zu tun. Eher selten ist dagegen die Erfahrung, von einem Mandanten so richtig schön aufs Kreuz gelegt zu werden. Vor kurzem ist allerdings genau das passiert.
Der Fall, um den es ging, war zügig gelöst. Also Vollzugsmeldung an die Mandantin; meine Gebührenberechnung legte ich bei. Sie zahlte aber nicht, sondern wies mich auf ihre Rechtsschutzversicherung hin. Von der ich bis dahin nichts wusste. Nun ja, ich sandte meine Rechnung an die Versicherung und hörte – erst mal nichts.
Auf mehrfache Rückfrage kam dann folgendes Schreiben von der Versicherung:
Ihre Anwaltsgebühren sind mittlerweile ausgeglichen.
Also suchten wir hier im Büro nach einem Geldeingang. Möglicherweise war ja was falsch gebucht. Aber nichts dergleichen. Nachfrage beim Rechtsschutz. Diesmal kriegte die Sachbearbeiterin die Zähne etwas weiter auseinander. Die Gebühren seien gezahlt. Aber das Geld sei direkt auf das Konto der Kundin gegangen, also an die Mandantin.
Wie sich herausstellte, hat die Mandantin meine Rechnung sofort bei der Versicherung eingereicht. Gegenüber der Versicherung sagte sie ausdrücklich, sie habe die Rechnung schon bezahlt. Logisch, dass die Versicherung ihr die Kosten dann direkt erstattete. Ebenso logisch, dass die Rechtsschutzversicherung das Geld kein zweites Mal auf den Tisch legt.
So gucke ich in die Röhre. Mittlerweile hat die Frau nämlich die eidesstattliche Versicherung abgegeben, so dass eine Klage gegen sie nur zusätzliches Geld verbrennt. Eine Zeitlang dachte ich darüber nach, ob ich die Frau anzeige. Aber sie hat schon einiges im Vorstrafenregister stehen, ist jedoch immer mit Bewährung davongekommen. Irgendwie möchte ich nicht, dass ein Richter ausgerechnet diesen Fall zum Anlass nimmt, die Mandantin wirklich mal einzusperren.
Deshalb habe ich mich für eine andere Lösung entschieden. Ich mache am Ende dieses Satzes einen Punkt, dann lege ich die Akte endgültig ab.